06.03.2019 - 7 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 3. Änderu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fricke gibt einen Überblick über bisherige Abstimmungen und erläutert den daraufhin erarbeiteten Entwurf. Für den Baukörper wurden demnach unterschiedliche Geschossigkeiten festgesetzt. Die festgesetzte Baugrenze „Übergang“ dient ausschließlich der Errichtung eines überdachten, gläsernen Überganges als Verbindung der Gebäudeteile des obersten Geschosses. Mit der Möglichkeit der baulichen Verbindung des obersten Geschosses werden notwendige Betriebsabläufe des Hotels berücksichtigt.

Die Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Die TG kann somit eine andere Kubatur haben als der Gebäudekörper über dem Gelände.

Es wurde eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, mit dem Ergebnis das sowohl die Cubanze- und Hafenstraße als auch der Bahnübergang leistungsfähig sind.

Herr Angelis und Herr Dr. Aschenbeck stehen für Fragen zur Verfügung. Die Ausschussmitglieder erkundigen sich wie viele UG das Gebäude haben wird. Herr Angelis teilt mit, dass es sich um ein UG handeln wird.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

 

1. billigt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn und den Entwurf der Begründung dazu.

2. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

3. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Entwurf Planzeichnung und Begründung Stand: 25.02.2019

 

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Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen

 

2

Nein-Stimmen

 

1

Enthaltung

 

 

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Anlagen zur Vorlage