Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/60/171

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß §§ 2 und 8 i.V.m.

§ 13 BauGB

  1. Planungsziele:
    - Anpassung der Baugrenzenausweisung (Aufnahme rückwärtiges Baufeld anstelle eines

Anbaus an das Vorderhaus)

        - Änderung Grünfläche in Baufläche (Anpassung an Bestand für den Bereich der Terrasse)

        - Ausweisung einer Stellplatzfläche

        - Festlegungen zur Ausbildung der III-Geschossigkeit (III. Geschoss als Staffelgeschoss)

3.       Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich umfasst einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 42: Hermannstraße 23, Flurstücke 98, 102/13, Flur 1 und die Flurstücke 622/36, 622/41, Flur 2 der Gemarkung Kühlungsborn gemäß Übersichtsplan (siehe Anlage)

4.       Mit der Planung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.

5.       Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich der 4. Änderung B-Plan Nr. 42

 

 

 

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Sachverhalt

Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat sich nach Beratungen über den Änderungsantrag des Grundstückseigentümers und unter Abwägung der zu beachtenden städtebaulichen Belange zur Durchführung der vorliegenden Änderungsplanung entschlossen.

 

Der Grundstückseigentümer möchte den vorhandenen Hotelbetrieb erweitern, indem im östlichen Grundstücksbereich ein Neubau errichtet werden soll. Der rückwärtig vorhandene eingeschossige Anbau sowie das Nebengebäude sollen abgebrochen werden. Im Bebauungsplan wird deshalb eine separate Baugrenze im Osten des Grundstücks festgesetzt. Der Neubau soll nach Abstimmungen mit der Stadt Ostseebad Kühlungsborn maximal drei Vollgeschosse erhalten, von denen das dritte Vollgeschoss als Staffelgeschoss auszubilden ist.

Die vorhandene Terrasse wurde zum Zeitpunkt der Aufstellung des Ursprungsplanes in die private Grünfläche Hausgarten einbezogen. Um die Terrasse jedoch dauerhaft für die Nutzung der Außengastronomie zu sichern, wird die Ausweisung der Grünfläche reduziert.

Der zentrale Grundstücksbereich wird bereits jetzt als Stellplatzfläche für die Hotelgäste genutzt, allerdings eher ungeordnet. Künftig ist geplant, diese Fläche zu strukturieren. Deshalb wird im Bebauungsplan eine Fläche für Nebenanlagen "Stellplätze" festgesetzt.

 

Die vorgenannten Änderungen sind unter Berücksichtigung der näheren Umgebung städtebaulich vertretbar.

 

Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 erfolgt im vereinfachten Planverfahren nach § 13 BauGB. Die Kosten des B-Planverfahrens trägt der Antragsteller. Mit der Ausarbeitung der Änderung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung Wismar beauftragt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2018                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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