24.10.2018 - 6 Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebau...

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Wortprotokoll

Frau Westphal erläutert die Beschlussvorlage. Über die vorliegende Änderung wurde bereits in den Ausschüssen grundsätzlich positiv abgestimmt. So dass, nun das Änderungsverfahren des Bebauungsplans in Gang gesetzt werden soll.

 

Allg. Hinweis von Herrn Stange in Vertretung für die UWG-Fraktion : Zukünftig TH und FH Festsetzungen treffen um die Bebauung einzuschränken. Allein Festsetzungen zur Geschossigkeit reichen nicht aus.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß §§ 2 und 8 i.V.m.

§ 13 BauGB

  1. Planungsziele:
    - Anpassung der Baugrenzenausweisung (Aufnahme rückwärtiges Baufeld anstelle eines

Anbaus an das Vorderhaus)

        - Änderung Grünfläche in Baufläche (Anpassung an Bestand für den Bereich der Terrasse)

        - Ausweisung einer Stellplatzfläche

        - Festlegungen zur Ausbildung der III-Geschossigkeit (III. Geschoss als Staffelgeschoss)

3.       Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich umfasst einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 42: Hermannstraße 23, Flurstücke 98, 102/13, Flur 1 und die Flurstücke 622/36, 622/41, Flur 2 der Gemarkung Kühlungsborn gemäß Übersichtsplan (siehe Anlage)

4.       Mit der Planung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.

5.       Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich der 4. Änderung B-Plan Nr. 42

 

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Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage