Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/10/161
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung der städtischen Tourismusgesellschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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18.10.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Gesellschaft firmiert unter …………………… . Der beiligende Gesellschaftsvertrag (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt alle erforderlichen Schritte zur Gründung der Gesellschaft vorzunehmen.
Der Bürgermeister ist berechtigt, vom Wortlauft des Gesellschaftsvertrages abzuweichen, soweit dies vom Notar, der Kommunalaufsicht des Landkreises Rostock oder dem Registergericht gefordert wird und dem Inhalt des Vertrages nicht widerspricht. Darüber hinaus wird der Bürgermeister ermächtigt, den Gesellschaftsvertrag im Rahmen der künfigen Rechtsentwicklung den jeweiligen Erfordernissen anzupassen.
Zum Geschäftsführer der Gesellschaft soll Herr Ulrich Langer, Steffenshagen, nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages bestellt werden.
Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung hat in ihrer Sitzung am 08. Februar 2018 beschlossen, die touristischen Leistungen, die derzeit noch durch die Touristik-Service-Kühlungsborn GmbH erbracht werden, zu rekommunalisieren. Die Verwaltung wurde beauftragt die Rekommunalisierung dieser Leistungen entsprechend vorzubereiten. Bei einer solchen Entscheidung sind die Vorgaben der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg – Vorpommern beachten.
Insbesondere sind die nachfolgend aufgeführten Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 68 Abs. 2 und 7 KV konkret zu benennen und zu begründen:
1. der öffentliche Zweck muss das Unternehmen rechtfertigen
2. das Unternehmen muss nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis
zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf stehen
3. die Gemeinde muss die Aufgabe genauso gut und wirtschaftlich wie Dritte erfüllen können
4. Berücksichtigung der Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft und auf das Handwerk
Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen zu den Punkten 1. bis 3. wird auf die Ausführungen in der gutachterlichen Stellungnahme des Kommunalberatungsunternehmens GLC AG (Anlage 2) verwiesen.
Hinsichtlich der Zulässigkeitsvoraussetzungen zu Punkt 4 wird auf die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer (Anlage 3 und 4) verwiesen.
Die Stammkapitaleinlage in Höhe von EUR 100.000,00 der Gesellschaft werden im Rahmen des Haushaltsvollzugs 2018 durch eine außerplanmäßige Auszahlung zur Verfügung gestellt.
Zum vorliegenden Entwurf des Gesellschaftsvertrages erfolgte bereits eine Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Rostock.
Neben der Gesellschafterversammlung ist die Geschäftsführung unabdingbares Organ einer GmbH. In seiner Sitzung am 18. September 2018 stimmte der Hauptausschusses der Einstellung von Herrn Ulrich Langer, Steffenshagen, als Geschäftsführer zu.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
100.000 € | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2018 nein ja, mit € 100.000 Produktkonto 62600.10120000
im Finanzplan |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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4
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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