Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/60/118

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1.      die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 der Stadt Ostseebad   Kühlungsborn gemäß § 13a i.V.m. § 2 und 8 BauGB.

2.      Planungsziel: Im Baufeld 5 ist eine Sportplatzanlage mit Laufbahn geplant. Hierfür ist eine Vergrößerung des Baufeldes und eine geänderte Ausweisung der Verkehrsflächen erforderlich. Das nördliche Baufeld 3 entfällt.

3.     der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 485/12, Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn (siehe Anlage). Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

4.    mit der Ausarbeitung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 wird das Büro für Stadt-und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.

 

Anlage: Geltungsbereich der 2. Änderung B-Plan Nr. 25

 

 

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Sachverhalt

Um im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 25 entsprechend der Zweckbestimmung eine Sportplatzanlage mit Laufbahn errichten zu können, ist eine Vergrößerung des Baufeldes 5 erforderlich sowie eine geänderte Ausweisung der Verkehrsfläche. Das Baufeld 3 entfällt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

8.925,00

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2018               X nein                   ja,  mit €                   Produktkonto 51102/5625500

 

  X   Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

In der Haushaltsplanung für 2018 sind Kosten für etwaige Änderungen von Bebauungsplänen einkalkuliert.

 

 

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Anlagen

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