Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/20/146

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der redaktionelle Fehler im § 1 Punkt 2 d) der Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Haushaltsjahr 2018 wird wie folgt berichtigt:

 

Bisher:

die Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit                                                        0 EUR

die Auszahlungenn aus der Finanzierungstätigkeit                                          59.000 EUR

der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit         -59.000 EUR

 

Nunmehr:

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

(Veränderung der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung

der Zahlungsfähigkeit)                                                                                         -59.000 EUR

 

Die anliegende korrigierte Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Haushaltsjahr 2018 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Aufgrund der Novellierung der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V wurden die dazu zu verwendenen Muster, u.a. auch das Satzungsmuster zur Haushaltssatzung (Muster 1) verändert bzw. angepasst.

 

Gemäß dem bisherigen Satzungsmuster waren im § 1 Punkt 2 d) die Einzahlungen, Auszahlungen sowie der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auszuweisen. Nach neuem Satzungsmuster ist im § 1 Punkt 2 d) ausschließlich der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit (Veränderung der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit) auszuweisen.

 

Bisher:

die Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit                                                       0 EUR

die Auszahlungenn aus der Finanzierungstätigkeit                                          59.000 EUR

der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit         -59.000 EUR

 

Nunmehr:

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

(Veränderung der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung

der Zahlungsfähigkeit)                                                                                     -    59.000 EUR

 

 

Die Korrektur bezieht sich ausschließlich auf die Formulierung in der Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Haushaltsjahr 2018. Im Gesamtfinanzhaushalt und in allen weiteren Zahlenwerken des Haushaltsplans ergeben sich keine inhaltlichen Veränderungen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2018                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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