Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/20/146
Grunddaten
- Betreff:
-
Berichtigung des § 1 Punkt 2 d) der Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Haushaltsjahr 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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28.08.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Vorberatung
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27.09.2018
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Beschlussvorschlag
Der redaktionelle Fehler im § 1 Punkt 2 d) der Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Haushaltsjahr 2018 wird wie folgt berichtigt:
Bisher:
die Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 EUR
die Auszahlungenn aus der Finanzierungstätigkeit 59.000 EUR
der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit -59.000 EUR
Nunmehr:
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
(Veränderung der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung
der Zahlungsfähigkeit) -59.000 EUR
Die anliegende korrigierte Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Haushaltsjahr 2018 ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Aufgrund der Novellierung der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V wurden die dazu zu verwendenen Muster, u.a. auch das Satzungsmuster zur Haushaltssatzung (Muster 1) verändert bzw. angepasst.
Gemäß dem bisherigen Satzungsmuster waren im § 1 Punkt 2 d) die Einzahlungen, Auszahlungen sowie der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auszuweisen. Nach neuem Satzungsmuster ist im § 1 Punkt 2 d) ausschließlich der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit (Veränderung der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit) auszuweisen.
Bisher:
die Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 EUR
die Auszahlungenn aus der Finanzierungstätigkeit 59.000 EUR
der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit -59.000 EUR
Nunmehr:
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
(Veränderung der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung
der Zahlungsfähigkeit) - 59.000 EUR
Die Korrektur bezieht sich ausschließlich auf die Formulierung in der Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Haushaltsjahr 2018. Im Gesamtfinanzhaushalt und in allen weiteren Zahlenwerken des Haushaltsplans ergeben sich keine inhaltlichen Veränderungen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Nein
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2018 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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70,3 kB
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