27.09.2018 - 10 Berichtigung des § 1 Punkt 2 d) der Haushaltssa...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss-Nr. 066/18/SVV:

Der redaktionelle Fehler im § 1 Punkt 2 d) der Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Haushaltsjahr 2018 wird wie folgt berichtigt:

 

Bisher:

die Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit                                                        0 EUR

die Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit                                          59.000 EUR

der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit         -59.000 EUR

 

Nunmehr:

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

(Veränderung der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung

der Zahlungsfähigkeit)                                                                                         -59.000 EUR

 

Die anliegende korrigierte Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Haushaltsjahr 2018 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

16

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage