Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/60/122

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

1. Die Aufstellung der 7. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn – Sondergebiet „Am Bootshafen“ gemäß § 2 und 8 BauGB.

2. Das Planungsziel besteht in der Erweiterung des bestehenden Parkplatzes in der Nähe des Kühlungsborner Hafens sowie in der Sicherung des Standortes der öffentlichen Toilette östlich des bestehenden Parkplatzes.

3. Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17

umfasst einen Teilbereich des Flurstückes 13/3 mit 0,7 ha und die Flurstücke 13/2 sowie 14,

Flur 4, Gemarkung Kühlungsborn.

4. Mit der Ausarbeitung der Änderung des Bebauungsplanes wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung Wismar beauftragt.

 

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

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Sachverhalt

Die Parkplatzerweiterung stellt ein wichtiges Infrasturkturprojekt am Bootshafen dar.

Ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB und ein beschleunigtes Verfahren nach 13a BauGB kommen nicht in Betracht, da sich das Erweiterungsgebiet des Parkplatzes im Landschaftsschutzgebiet und im Waldabstand befindet. Ein reguläres 2-stufiges Verfahren muss angewendet werden um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Es wird daher für das Planungsziel der Erweiterung des Parkplatzes eine 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 und die Erweiterung des Geltungsbereiches erforderlich, in Verbindung mit einer F-Planänderung (9. Änderung).

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2018                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto 51102/5625500

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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