Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/60/050
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 "Teilbereich Kühlungsborn West" der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss
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Vorberatung
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07.03.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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12.04.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
1. Die Stadtvertreterversammlung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten
Anregungen zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 mit folgendem Ergebnis
geprüft: siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
3. Das Aufstellungsverfahren der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 nach den Maßgaben des § 13a weiterzuführen.
4. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35
„Teilbereich Kühlungsborn West“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 10 BauGB als
Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 Blau M-V als Satzung
beschlossen. Die Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 wird gebilligt.
Anlagen:
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 einschließlich Begründung Stand 26.02.2018,
Abwägung Stand 26.02.2018
Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am
07.12.2017 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 der Stadt Ostseebad
Kühlungsborn "Teilbereich Kühlungsborn West" im vereinfachten Verfahren gemäß
§§ 2 u. 8 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Entwurf der Satzung wurde ebenfalls am 07.12.2017 gebilligt.
Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte vom 02.01.2018 bis 02.02.2018.
Der Landkreis Rostock teilte in seiner Stellungnahme mit, dass die 4. Änderung im rückwärtigen Teil des Geltungsbereiches 1 den Darstellungen des F-Plans widerspricht. Da das Ziel der Planung auch in einer Nachverdichtung besteht, kann eine Änderung des Verfahrens von § 13 BauGB auf § 13a BauGB erfolgen. Im Verfahren nach § 13a BauGB besteht die Möglichkeit, den F-Plan bei nächster Gelegenheit im Wege der Berichtigung anzupassen.
Diesem Hinweis geht die Stadt Ostseebad Kühlungsborn nach.
Von Bürgern wurden keine Einwände vorgebracht.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Nein
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung |
€ | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2018 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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645,8 kB
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