Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/60/049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1. Die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn vom 19.10.2017 gemäß 13 i.V.m. § 2 und 8 BauGB.

 

2. Planungsziele:

Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 soll auf dem Grundstück Wiesengrund 1, auf dem Flurstück 363, Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn eine Verschiebung des nördlichen Baufeldes um 0,65m in östliche Richtung sowie eine Änderung der zulässigen Wohnungsanzahl im nördlichen Baufeld von derzeit 1 Wohnung je Einzelhaus oder Doppelhaushälfte auf 4 Wohnungen je Einzelhaus bzw. 2 Wohnungen je Doppelhaushälfte.

 

3. Der Geltungsbereich wird durch die Aufnahme dieser Änderung nicht erweitert (siehe Anlage)

 

4. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: Geltungsbereich 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32

 

 

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Sachverhalt

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes für das Flurstück 363, Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn wurde bereits im Bauausschuss am 24.01.2018 und Hauptausschuss am 08.02.2018 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn zugestimmt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2018                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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