Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/60/050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1. Die Stadtvertreterversammlung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten

Anregungen zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 mit folgendem Ergebnis

geprüft: siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher

Belange das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3. Das Aufstellungsverfahren der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 nach den Maßgaben des § 13a weiterzuführen.

 

4. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35

„Teilbereich Kühlungsborn West“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 10 BauGB als

Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 Blau M-V als Satzung

beschlossen. Die Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 wird gebilligt.

 

Anlagen:

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 einschließlich Begründung Stand 26.02.2018,

Abwägung Stand 26.02.2018

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am

07.12.2017 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 der Stadt Ostseebad

Kühlungsborn "Teilbereich Kühlungsborn West" im vereinfachten Verfahren gemäß

§§ 2 u. 8 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Entwurf der Satzung wurde ebenfalls am 07.12.2017 gebilligt.

Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte vom 02.01.2018 bis 02.02.2018.

Der Landkreis Rostock teilte in seiner Stellungnahme mit, dass die 4. Änderung im rückwärtigen Teil des Geltungsbereiches 1 den Darstellungen des F-Plans widerspricht. Da das Ziel der Planung auch in einer Nachverdichtung besteht, kann eine Änderung des Verfahrens von § 13 BauGB auf § 13a BauGB erfolgen. Im Verfahren nach § 13a BauGB besteht die Möglichkeit, den F-Plan bei nächster Gelegenheit im Wege der Berichtigung anzupassen.

Diesem Hinweis geht die Stadt Ostseebad Kühlungsborn nach.

Von Bürgern wurden keine Einwände vorgebracht.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2018                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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