Beschlussvorlage der Verwaltung - 17/60/043
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Dünengarten" - erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
08.03.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Kühlungsborn
|
Entscheidung
|
|
|
20.04.2017
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn,
- billigt den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49 "Dünengarten" und den geänderten Entwurf der Begründung dazu (s. Anlagen).
- Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49 einschließlich der Begründung ist
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Die von den Änderungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind
von der Auslegung zu benachrichtigen und erneut zur Abgabe einer Stellungnahme
aufzufordern.
- Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlagen: B-Plan Nr. 49 Planzeichnung mit Textteil und Begründung, Stand 21.03.2017,
Sachverhalt
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49 vom 11.07.2016 hat im Aug./Sept. 2016 öffentlich ausgelegen. Während der Auslegung wurden vor allem von der Forstbehörde Bedenken geltend gemacht. Die ehemals festgestellte Waldgrenze wurde nicht mehr anerkannt und eine Neuvermessung durchgeführt. Die Waldgrenze wurde um ca. 8 m nach Süden verlegt. Nachdem die Forstbehörde aufgrund der weit vorangeschrittenen Planung auf Basis des ehemals festgestellten Waldabstandes zunächst eine Ausnahme von der Waldabstandsregelung in Aussicht gestellt hat, wurde diese Ausnahme nicht erteilt und ein Waldumwandlungsverfahren gefordert. Aufgrund der damit verbundenen, hohen bürokratischen Auflagen hat sich der Bauherr entschlossen, das Gebäude einzukürzen und nach Süden außerhalb des Waldabstandsstreifens zu verschieben.
Darüber hinaus fordert die Forstbehörde ein Entfallen der Baugrenzen für die vorhandene Ferienwohnanlage im SO 1, da hier der Waldabstand von 30 m unterschritten ist. Dieser Forderung gibt die Stadt nicht nach. Hier ist eine grundsätzliche Klärung der Rechtslage erforderlich.
Weiterhin haben sehr viele Eigentümer der benachbarten östlich gelegenen vorhandenen Ferienwohnanlage Widerspruch eingelegt. Dieser richtet sich gegen eine Neubebauung des alten Kantinengrundstücks in der geplanten Form, gegen öffentliche Gehwege usw.
Außerdem wird angeführt, dass ein oberirdischer Stellplatz anstelle eines Tiefgaragenstellplatzes als Ersatz für die entfallenden Stellplätze an der Waldstraße in damaligen Kaufverträgen vereinbart war.
Weiterhin verweisen einige Anwohner darauf, dass sie eine Dauerwohnung bzw. Zweitwohnung anstelle einer Ferienwohnung betreiben.
Der strandparallele öffentliche Gehweg entfällt aufgrund des Privateigentums. Den sonstigen Einwänden wurde im Wesentlichen nicht stattgegeben, da ein Ersatz des alten Kantinengebäudes für touristische Zwecke immer vorgesehen war (es bestand sehr lange eine Baugenehmigung für ein Hotel).
Für die Anlage „Dünengarten“ liegen nur Genehmigungen für Ferienwohnungen, nicht jedoch für Dauer- oder Zweitwohnungen vor.
Weitere kleinere Änderungen aus der Behördenbeteiligung wurden eingearbeitet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Nein
|
| Finanzierung |
|
|
Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ | € | € | € | € |
|
|
|
|
|
Veranschlagung 2017 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,1 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
560,3 kB
|
