08.03.2017 - 10 Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Ostseebad Kühlun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fricke erläutert die Beschlussvorlage. Nachdem bereits im Juli vergangenen Jahres ein Entwurf beschlossen wurde und im August/September die Öffentlichkeitsbeteiligung und Auslegung erfolgte, liegt nun ein geänderter Entwurf zur Beschlussfassung vor. Die Änderungen zum vorherigen Entwurf bestehen hinsichtlich der dargestellten Wegebeziehungen. Diese entfallen – eine Umsetzung kann nicht erfolgen, da es sich um ein privates Grundstück mit Garten handelt und die Eigentümer/in keine Zustimmung zur Herstellung erteilen wollen. Die im ersten Entwurf dargestellte Waldgrenze musste überarbeitet werden, da die Forstbehörde die Waldgrenze neu definiert hat. Zunächst hatte die Forstbehörde eine Ausnahme vom einzuhaltenden Waldabstand in Aussicht gestellt, dann eine Waldumwandlung. Letztlich wurde die Baugrenze eingekürzt um den erforderliche Waldabstand einzuhalten. In der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung wurden von den Eigentümern der Nachbarbebauung Einwände vorgebracht z.B. hinsichtlich der geplanten Überbauung der vorhandenen Stellplätze. Der Bauherr und zukünftige Eigentümer des Grundstücks hat in Aussicht gestellt allen einen kostenlosen TG-Stellplatz zur Verfügung zu stellen. Da aber einige Eigentümer dieses Angebot nicht annehmen wollen, hat man nun auch oberirdische Stellplätze im Waldabstand geplant. Hierfür ist eine Ausnahme vom Waldabstand erforderlich, kann lt. Waldgesetz aber durchaus erteilt werden. Nach Beschluss des erneuten Entwurfs erfolgt eine erneute Auslegung und TÖB-Beteiligung. Hier können erneut Bedenken, Einwände und Stellungnahmen abgegeben werden.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn,

 

  1. billigt den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49 "Dünengarten" und den geänderten Entwurf der Begründung dazu (s. Anlagen).

 

  1. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49 einschließlich der Begründung ist

            gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

            Die von den Änderungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind

           von der Auslegung zu benachrichtigen und erneut zur Abgabe einer Stellungnahme

            aufzufordern.

 

  1. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlagen: B-Plan Nr. 49 Planzeichnung mit Textteil und Begründung, Stand 27.02.2017,

 

 

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Abstimmungsergebnis:

10

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage