Beschlussvorlage der Verwaltung - 17/60/041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1.       die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Teilbereich Kühlungsborn West“ gemäß §§ 2 und 8 i.V.m. § 13 BauGB

2.       Planungsziele:
Geltungsbereich 1: Änderung der Geschossigkeit , Verschiebung des Baufeldes und Änderung der Grün- in Baufläche für Stellplätze im Bereich des Grundstücks Poststraße 38c

Geltungsbereich 2: Anpassung der Anzahl zulässiger Wohneinheiten, Änderung/Anpassung der Geschossigkeit im Bereich des Grundstücks Riedenweg 1

3.       Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich umfasst 2 Teilbereiche gemäß Übersichtsplan (siehe Anlage) des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 35: Flurstück: 293/26 und 293/35 (Riedenweg 1) und Flurstück 186/4 und 186/5 (Poststraße 38c), Flur 1 der Gemarkung Kühlungsborn

4.       Mit der Planung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.

5.       Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich der 3. Änderung B-Plan Nr. 35

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat sich nach intensiven Beratungen über die Änderungsanträge im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 35 und unter Abwägung der zu beachtenden städtebaulichen

und nachbarlichen Belange zur Durchführung der vorliegenden Änderungsplanung entschlossen.

Im Teilbereich 1 ist geplant behinderten und altengerechte Wohnungen zu errichten. Einer Änderung der Geschossigkeit von I auf II-Geschosse und einer Verschiebung des Baufeldes um ca. 2,50m in östliche Richtung wurde seitens der Ausschüsse zugestimmt. Zur Errichtung einer entsprechenden Anzahl von Stellplätzen für das Wohnhaus soll die private nördliche Grünfläche in Baufläche umgewandelt werden.

Im Teilbereich 2 besteht das Ziel am bestehenden Wohnhaus einen II-geschossigen Anbau zu errichten. Dabei soll eine zusätzliche Wohneinheit geschaffen werden. Durch die Errichtung würde die zulässige maximal festgesetzte Wohnungsanzahl und die Geschossigkeit gemäß B-Plan (I-geschossig) überschritten werden. Das bestehende Wohnhaus hat augenscheinlich II-Geschosse, sodass die Geschossigkeit am Bestand anzupassen ist. Im Bestandsgebäude befinden sich derzeit 3 Wohnungen und somit bereits mehr als gemäß Bebauungsplan Nr. 35 zulässig sind. Die Wohnungsanzahl unter Berücksichtigung der Grundstücksgröße ist noch weit verträglich und angemessen. Einer Erhöhung der zulässigen Wohnungsanzahl auf 4 Wohneinheiten wurde seitens der Ausschüsse zugestimmt. 

 

Die vorgenannten Änderungen sind unter Berücksichtigung der näheren Umgebung städtebaulich vertretbar.

 

Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 erfolgt im vereinfachten Planverfahren nach § 13 BauGB. Die Kosten des B-Planverfahrens tragen die Antragsteller. Mit der Ausarbeitung der Änderung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung Wismar beauftragt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2017                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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