08.03.2017 - 8 Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Westphal erläutert die Beschlussvorlage. Die Ausschussmitglieder machen darauf aufmerksam, dass im Beschlusstext die Geltungsbereiche vertauscht wurden und bitten um Berichtigung zum Hauptausschuss.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1.       die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Teilbereich Kühlungsborn West“ gemäß §§ 2 und 8 i.V.m. § 13 BauGB

2.       Planungsziele:
Geltungsbereich 1: Anpassung der Anzahl zulässiger Wohneinheiten, Änderung/Anpassung der Geschossigkeit im Bereich des Grundstücks Riedenweg 1

Geltungsbereich 2: Änderung der Geschossigkeit , Verschiebung des Baufeldes und Änderung der Grün- in Baufläche für Stellplätze im Bereich des Grundstücks Poststraße 38c

3.       Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich umfasst 2 Teilbereiche gemäß Übersichtsplan (siehe Anlage) des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 35: Flurstück: 293/26 und 293/35 (Riedenweg 1) und Flurstück 186/4 und 186/5 (Poststraße 38c), Flur 1 der Gemarkung Kühlungsborn

4.       Mit der Planung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.

5.       Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich der 3. Änderung B-Plan Nr. 35

 

 

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Abstimmungsergebnis:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage