Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/60/117

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1.   Die Stadtvertreterversammlung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit

sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten

Anregungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 mit folgendem Ergebnis

geprüft: siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1.   Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

  1.    Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO

M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 wird gebilligt.

 

Anlagen: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 einschließlich Begründung Stand 25.10.2016, Abwägung Stand 25.10.2016

 

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 14.04.2016 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg" im vereinfachten Verfahren gemäß

§§ 2 u. 8 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Änderung betrifft die Verschiebung

der Baugrenze im WA 2 in südwestliche Richtung zum Zwecke des Anbaus einer Veranda am Bestandsgebäude. Der Entwurf der Satzung wurde am 21.07.2016 gebilligt.

Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte im August/September 2016. Von Bürgern wurden keine Einwände vorgebracht. Die Abwägung der Stellungnahme des Landkreises ist der Anlage zu entnehmen. Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahme kann die Satzung beschlossen werden. Sie wird durch ortsübliche Bekanntmachung rechtskräftig.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen? Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2016                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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