08.12.2016 - 9 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 2. Änderun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss-Nr. 069/16/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1.   Die Stadtvertreterversammlung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit

sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten

Anregungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 mit folgendem Ergebnis

geprüft: siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1.   Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

  1.    Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO

M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 wird gebilligt.

 

Anlagen: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 einschließlich Begründung Stand 25.10.2016, Abwägung Stand 25.10.2016

 

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Abstimmungsergebnis:

15

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage