Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/60/117
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 2. Änderung Bebauungsplans Nr. 32 "Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg" - Gast: Herr Fricke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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02.11.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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08.12.2016
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
- Die Stadtvertreterversammlung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten
Anregungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 mit folgendem Ergebnis
geprüft: siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
- Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO
M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 wird gebilligt.
Anlagen: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 einschließlich Begründung Stand 25.10.2016, Abwägung Stand 25.10.2016
Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 14.04.2016 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg" im vereinfachten Verfahren gemäß
§§ 2 u. 8 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Änderung betrifft die Verschiebung
der Baugrenze im WA 2 in südwestliche Richtung zum Zwecke des Anbaus einer Veranda am Bestandsgebäude. Der Entwurf der Satzung wurde am 21.07.2016 gebilligt.
Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte im August/September 2016. Von Bürgern wurden keine Einwände vorgebracht. Die Abwägung der Stellungnahme des Landkreises ist der Anlage zu entnehmen. Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahme kann die Satzung beschlossen werden. Sie wird durch ortsübliche Bekanntmachung rechtskräftig.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Nein
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2016 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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673,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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306,9 kB
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