Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/60/063

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1.   Die Stadtvertreterversammlung billigt den vorliegenden Entwurf des  

      Bebauungsplanes Nr. 49 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Dünengarten" und den Entwurf

      der Begründung dazu.

2.   Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49 einschließlich der Begründung ist

      gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen

      Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen

     und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

3.   Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Anlage: B-Plan Nr. 49, Entwurf Stand 11.07.2016 mit Begründung

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung hat am 16.10.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Dünengarten“ beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan soll die städtebauliche Ordnung im Bereich der Ferienwohnanlage an der Waldstraße gewahrt und die weitere bauliche Entwicklung geregelt werden.

Die naturschutzfachlichen Belange sind zu beachten.

 

Grundlage für den vorliegenden Entwurf ist u.a. der Beschluss der Stadtvertretung vom 10.12.2015 mit dem vorgestellten Konzept Ferienanlage „Dünengarten“ für die geplante Bebauung der Flurstücke 2/64 und 2/62 (Waldstraße 49) Stand: August 2015. Dieser beinhaltete den Neubau einer Ferienanlage mit 49 Apartments, II-III Geschossen und Tiefgarage. 

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 49 erfolgt nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Die Umweltbelange einschließlich Artenschutz sind dabei zu berücksichtigen, allerdings sind kein formaler Umweltbericht und kein zweistufiges Verfahren notwendig. Es handelt sich u.a. um die Wiedernutzbarmachung einer innerörtlichen Fläche ohne das Schutzgebiete betroffen sind. Planungsanlaß ist v.a. die geplante Nutzung der Fläche der ehemaligen Kantine der NVA-Kaserne, die detailliert geregelt werden soll.

 

Nach dem Beschluss des vorliegenden Entwurfs durch die Stadtvertretung  erfolgt die Versendung an betroffene Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zwecks Einholung der Stellungnahmen sowie die öffentliche Auslegung. Bei der öffentlichen Auslegung ist den Bürgern die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

 

Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes trägt vollständig der Bauherr der geplanten Neubebauung des Objekts Ferienanlage „Dünengarten“, Waldstraße 49.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?                            Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(Beschaffungs-

Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2016           X     nein                    ja,  mit €                   Produktkonto 51102.56255000

 

Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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