15.06.2016 - 8 Bebauungsplan Nr. 49 " Dünengarten" der Stadt O...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mi, 15.06.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Fricke vom Planungsbüro Stadt- und Regionalplanung Wismar erläutert die Beschlussvorlage.
Herr Mothes sprach den Zufahrtslärm durch die Tiefgarageneinfahrt zum Nachbargebäude Waldstraße 47 an. In der Tiefgarage des Haus Meeresblick seien 200 Stellplätze und der Zu- und Abfahrtsverkehr sei aus seiner Sicht kaum spürbar.
Herr Fricke zeigte Fotos über den Bestand der baulichen Anlagen und den Standort für die geplante Neubebauung. Zum Hauptausschuss werden die ausgewiesenen Baugrenzen für die Neubebauung Waldstr. 49 noch ein wenig eingekürzt und dem Baukörper angepasst. Die geplante Tiefgarage wird mit einer Abstufung errichtet, damit diese im nördlichen Bereich nicht zu weit aus dem Gelände ragt. Die ehemalige Kantine im Geltungsbereich des zukünftigen B-Plans und die benachbarte Mutter-Kind-Klinik besitzen eine Zufahrt, diese liegt zur Hälfte auf dem Grundstück der Mutter-Kind-Klinik und zur anderen Hälfte auf dem neu zu bebauenden Grundstück.
Herr Sorge wies darauf hin bzw. gab zu Bedenken, dass eine ungehinderte Zufahrt für die Feuerwehr unbedingt berücksichtigt werden müsse. Hierzu erläuterte Frau Westphal, dass der Entwurf nach Beschluss durch die Stadtvertretung zur Abgabe von Stellungnahmen an die Träger öffentlicher Belange gesandt wird. Im Sachgebiet Brandschutz des Landkreises Rostock wird dies dann geprüft.
Beschluss:
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
1. Die Stadtvertreterversammlung billigt den vorliegenden Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 49 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Dünengarten" und den Entwurf
der Begründung dazu.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49 einschließlich der Begründung ist
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen
und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
3. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlage: B-Plan Nr. 49, Entwurf Stand 02.06.2016 mit Begründung
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,9 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
534,1 kB
|