Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/60/059

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung  der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die Stadtvertreterversammlung hat die vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger,

               der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf der 3. Änderung des

               Bebauungsplanes Nr. 39 mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.

               Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Umgebung Karpfenteich" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 wird gebilligt.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.

 

Anlagen:

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn – Planzeichnung, Begründung und Abwägung, Stand 06.06.2016

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung hat am 10.12.2015 die Aufstellung und am 14.04.2016 die

Ergänzung der Aufstellung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Umgebung Karpfenteich“ beschlossen. Anschließend wurde am 14.04.2016 der Entwurf einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

 

Hintergrund sind aktuelle städtebauliche relevante Vorhaben, die ihren Eingang in den Bebauungsplan finden müssen. Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 soll ein zusätzliches Baufeld anstelle einer Grünfläche in der Cubanzestraße 11, auf dem Flurstück 392/9, Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn, festgesetzt werden. Desweiteren soll auf dem Grundstück Cubanzestraße 14, auf dem Flurstück 317, Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn durch die Verschiebung des Baufeldes die Errichtung eines an das Haupthaus angrenzenden Neubaus ermöglicht werden.

 

 

Das Planverfahren wird nach § 13 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Umweltbericht durchgeführt. Eine Beeinträchtigung von Umweltbelangen erfolgt durch die Änderung nicht, so dass keine Umweltprüfung erforderlich ist.

 

Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 hat in der Zeit vom 29.04.2016 bis 31.05.2016 öffentlich ausgelegen und wurde an betroffene Behörden und sonstige Trägern öffentlicher Belange versendet. Aus der öffentlichen Auslegung resultierten keine grundlegenden Planänderungen. Die eingegangenen Stellungnahmen können der Abwägung entnommen werden.

 

Nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss wird die 3. Änderung des B-Planes Nr. 39 durch Bekanntmachung in Kraft gesetzt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?                            Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2016             X   nein                    ja,  mit €                   Produktkonto 51102.56255000

 

     im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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