Gemeinsame Beschlussvorlage der Fraktionen - 2025/UWG/118

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Ostseebad Kühlungsborn beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 51 mit der Bezeichnung „Wohnquartier 391“. Das Verfahren erfolgt im Parallelverfahren zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans.

 

 

 

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Sachverhalt

Ziel und Zweck der Planung ist die zeitnahe Entwicklung eines städtebaulich einheitlichen, sozial und funktional gemischten Quartiers, das Wohnen, Arbeiten, Nahversorgung und Mobilität in einem zukunftsweisenden Gesamtkonzept vereint. Dementsprechend sollen auch eine gemischte Baufläche (M) und ein Sondergebiet z.B. ein Parkhaus bzw. Parkpalette und einen Shuttle-Service berücksichtigt werden. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur nachhaltigen, wirtschaftlich tragfähigen und sozial ausgewogenen Stadtentwicklung des Ostseebades Kühlungsborn geleistet.

Das Plangebiet (Gemarkung Kühlungsborn 13 2141, Flur 1, Flurstück 391) liegt am westlichen Ortseingang von Kühlungsborn und grenzt im Norden an die Reriker Straße, im Osten an die Wohnsiedlung Schlehdornweg, im Süden an den Grünen Weg und im Westen wieder an die Reriker Straße. Die Gesamtfläche beträgt 7,6 Hektar.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Ja / Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

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Anlagen

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