Beschlussvorlage der Verwaltung - 2025/20/095

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) mit folgenden Hebesätzen: Grundsteuer A: 300 v.H., Grundsteuer B: 250 v.H. und Gewerbesteuer 390 v.H.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die landesdurchschnittlichen Hebesätze der kreisangehörigen Gemeinden betragen gemäß Realsteuervergleich in Mecklenburg – Vorpommern aus dem Jahr 2023 für die

 

  • Grundsteuer A:  338 v.H.
  • Grundsteuer B:  438 v.H.
  • Gewerbesteuer: 390 v.H.

 

Die Hebesätze bei den Realsteuern der Stadt Ostseebad Kühlungsborn betragen derzeit für die

 

  • Grundsteuer A:  250 v.H.
  • Grundsteuer B:  202 v.H.
  • Gewerbesteuer: 320 v.H.

 

Zur Sicherstellung einer geordneten Haushaltsführung und zur Vermeidung struktureller Haushaltsdefizite ist eine Anpassung der Hebesätze erforderlich. Nur so können die finanziellen Handlungsspielräume der Stadt Ostseebad Kühlungsborn auch künftig erhalten bleiben und drohende negative Auswirkungen auf den städtischen Haushalt abgewendet werden.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja   Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

 Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

Veranschlagung 2026              nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

Loading...