Beschlussvorlage der Verwaltung - 2025/60/084

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung beschließt 

 

die Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über die 3. Ergänzung der Planungsziele

der Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 5. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 42 „Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße“ 

 

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

 

Anlage: Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über die 3. Ergänzung der

Planungsziele der Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße“

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat am 29.02.2024 

beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 „Hermannstraße/nördliche 

Friedrich-Borgwardt-Straße“ aufzustellen. Am 05.12.2024 wurde ein ergänzender 

Aufstellungsbeschluss, am 10.04.2025 wurde ein 2. ergänzender Aufstellungsbeschluss

gefasst und am 17.07.2025 ein 3. ergänzender Aufstellungsbeschluss.

 

Um die Umsetzung der Planungsziele nicht zu gefährden, ist es erforderlich, die 

Veränderungssperre entsprechend zu ergänzen.

 

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Finanz. Auswirkung

Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

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