Beschlussvorlage der Verwaltung - 2024/60/042-1-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt folgendes Vorgehen zum Neubau des Empfangsgebäudes Auffangparkplatz Ost:

  1. Die Anplanung des Empfangsgebäudes soll auf Grundlage des hochbaulichen Konzeptes des Architekturbüros Grohmann und entsprechend der Beschlussfassung des Hauptausschusses vom 08.06.2023 (Beschluss 54/2023/HA) erfolgen. Die Beauftragung ist bis zur Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) vorzunehmen und soll die Anpassung des Raumprogramms (Wegfall eines eigenständigen Gastronomiebereiches) beinhalten.

    oder
  2. Die Anplanung des Empfangsgebäudes ist nicht weiter zu verfolgen. In Ersatz für das geplante Empfangsgebäude soll die Anplanung einer öffentlichen Toilettenanlage im Bereich des Auffangparkplatzes Ost initiiert werden.

    oder
  3. Der Bau des Empfangsgebäudes oder alternativ einer öffentlichen Toilettenanlage im Bereich des Auffangparkplatzes Ost wird auf unbestimmte Zeit zurückgestellt. Sollte mit Fertigstellung des Parkplatzes in 2026 weiterhin keine Investitionsentscheidung im Sinne von Punkt 1 oder 2 erfolgt sein, ist im Bereich des Auffangparkplatzes eine temporäre WC-Anlage vorzusehen.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, entsprechend der Beschlussfassung die erforderlichen Planungs- und Realisierungsschritte zu veranlassen.

 

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Sachverhalt


BSV 2024/60/042:
Im Sonder-Hauptausschuss am 08.06.2023 wurde im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens das Konzept der Architektin Grohmann für das künftige Empfangsgebäude am Auffangparkplatz Ost per Juryentscheid als Grundlage für die weitere Neubauplanung festgelegt. Grundlagen des Wettbewerbs waren die mit der Stadtvertretung und der TFK abgestimmte Auslobung und das zugrundeliegende Raumprogramm für das Gebäude.

Vor der Initiierung weiterer Anplanungsschritte wird die Überprüfung der Nutzungsausrichtung des Gebäudes und des resultierenden Raumprogramms erforderlich. Dies betrifft insbesondere folgende Nutzungsaspekte des Empfangsgebäudes:

  1. Gastrobereich mit aktuell ca. 95 m²
  2. Bereich Touristinfo mit ca. 130 m²

 

BSV 2024/60/042-1:
Die Verwaltung hat die vorstehende Beschlussvorlage in 04/2024 zur Beratung und Entscheidung in die zuständigen Gremien eingebracht. Die Beratung in der Sache erfolgte daraufhin im Tourismus- und Kulturausschuss sowie im Hauptausschuss, über die Vorlage wurde jedoch nicht abgestimmt. Zudem wurde die Beschlussvorlage in der Sitzung der Stadtvertretung zurückgezogen.

Da der Baustart des Auffangparkplatzes Ost für dieses Jahr avisiert ist, wird die Entscheidung zur Anplanung des Empfangsgebäudes erforderlich. 

 

BSV 2024/60/042-1-1:
Die Beschlussvorlage 2024/60/042-1 wurde im Bauausschuss und im Tourismus- und Kulturausschuss beraten und mehrheitlich angenommen, im Hauptausschuss nach Beratung jedoch in die Ausschüsse zurückverwiesen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Ja / Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

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