Informationsvorlage - 2025/60/013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Informationsvorlage dient grundsätzlich zur Sachstandsmitteilung zu folgenden Punkten:

  1. Förderungsmöglichkeiten durch das Land M-V, dazu Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums als Anlage 1,
  2. Darlegung des bisherigen Konzeptstandes zur geplanten Seebrückenerweiterung (Stand 07/2021), dazu Nutzungskonzept inklusive Anlagen als Anlagen 2 und 3 und
  3. Darstellung der möglichen Anplanungskosten einer Seebrückenerweiterung als Anlage 4

zu 1.: Das Land M-V beabsichtigt im Rahmen der GRW-Infrastrukturrichtlinie die Modernisierung von Seebrücken im Bestand zu fördern. Förderungsgegenstand sollen insbesondere folgende Maßnahmen sein:

  • Ertüchtigung der Seebrücken
  • Anpassung der Bauwerke mit Blick auf Klimawandel und Witterung
  • Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit
  • Nutzungserweiterung und Attraktivitätssteigerung

Das Land M-V benennt folgende Förderungsmodalitäten:

  • Förderquote: 50%
  • max. Fördersumme: ca. 3,0 Mio. €

zu 2.: Im Rahmen des vorliegenden Nutzungskonzeptes wird alternativ zur Sanierung der Seebrücke auch ein kompletter Neubau betrachtet. Nach derzeitigem Auskunftsstand des Wirtschaftsministeriums wird ein Ersatzneubau als Förderungsgegenstand jedoch ausgeschlossen. Entsprechend verbliebe als Variante die Sanierung der Seebrücke im Bestand zur Sicherung der Förderungswürdigkeit. Die Erweiterung der Seebrücke um 100 m als möglicher Förderungsgegenstand bleibt der weiteren Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium vorbehalten. Dazu und zu allen weiteren förderungsrelevanten Fragestellungen ist durch den Fördermittelgeber eine Informationsveranstaltung für alle Seebrücken-Gemeinden geplant.

zu 3.: In einem ersten Schritt besteht für die Gemeinden die Möglichkeit, die Förderung der notwendigen Anplanungskosten zu beantragen. Mit dem vorliegenden Konzeptstand würden sich diese Kosten auf insgesamt ca. 345 T€ netto/410 T€ brutto belaufen. Für diese Anplanungskosten wird durch das Land M-V eine Förderung von bis 75% in Aussicht gestellt. Es ist geplant. diesen Antrag im I. Quartal 2025 beim Landesförderinstitut zur Genehmigung einzureichen.

Vor dem Hintergrund des geschilderten Sachverhaltes wird die Abstimmung in den Gremien zu dem weiteren Vorgehen erforderlich. Dies betrifft unter anderem die Bestätigung des bestehenden Nutzungskonzeptes und die Abstimmung der Anplanung zu dem Vorhaben. So wurde im Zuge eines Neubaus der Seebrücke bislang die Durchführung eines Wettbewerbes favorisiert. Im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme und Erweiterung der Seebrücke wäre dieser Anplanungsschritt neu zu denken. Grundsätzlich wäre für die Vergabe der anstehenden Planungsleistungen ein VgV-Verfahren als europaweite Ausschreibung durchzuführen.

 

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Finanz. Auswirkung

Ja / Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

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Anlagen

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