Beschlussvorlage der Verwaltung - 2024/60/098

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 wurden mit folgendem Ergebnis geprüft:
    s. Anlage.
    Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
  3. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.

 

          Anlagen: Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über die 1. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 9 mit Begründung, Abwägung

 

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Sachverhalt

Der geänderte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 und der geänderte Entwurf der Begründung dazu haben in der Zeit vom 10.06.2024 bis zum 12.07.2024 erneut öffentlich ausgelegen, die betroffenen Behörden wurden erneut beteiligt. Aus der erneuten Beteiligung resultierten keine Änderungen der Planung mehr, so dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 nun als Satzung beschlossen werden kann und durch die ortsübliche Bekanntmachung Rechtskraft erlangt.

 

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Finanz. Auswirkung

Ja / Nein

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit 20527,50 €

  • Produktkonto 51102 5625000

 

 

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Anlagen

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