12.09.2024 - 10.2 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fricke erläutert die Beschlussvorlage.

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Einwendungen gegen die Festsetzungen zur Zulässigkeit von Ferienwohnungen vorgebracht.

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 wurden mit folgendem Ergebnis geprüft:
    s. Anlage.
    Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
  3. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.

 

          Anlagen: Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über die 1. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 9 mit Begründung, Abwägung

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

1

1

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage