Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/60/203
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Am Bootshafen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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27.01.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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25.02.2016
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn billigt:
- den vorliegenden Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stad Ostseebad Kühlungsborn "Am Bootshafen" und den Entwurf der Begründung dazu.
2. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 einschließlich der Begründung ist
gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen
und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
3. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlage: B-Plan Nr. 17, 4. Änderung, Entwurf vom 16.02.2016 mit Begründung
Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung hat am 25.02.2016 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 Sondergebiet „Am Bootshafen“ beschlossen.
Das Sondergebiet SO „Blockstufenanlage“ wird um ca. 3,0 m in der Tiefe auf 8,0 m auf einer Länge von ca. 260,0 m erweitert. Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 wird zukünftig
folgendes für das Sonstige Sondergebiet SO 6 festgesetzt: Das Gebäude soll durch ein neues Gebäude mit Tiefgarage, öffentlicher Toilette und einem Ladengeschäft sowie einer Gaststätte ersetzt werden. Desweiteren soll der Zugang westlich des SO 6 auf öffentlichen Grund verlegt werden und ist dabei barrierefrei auszuführen.
Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 einschließlich der Begründung ist öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-Folgekosten) | Jährliche Folgekosten/lasten | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung |
€ | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2016 nein ja, mit 5.700,00 € Produktkonto 51102.56255000 Abzüglich eines Privatanteils X Im Ergebnisplan im Finanzplan
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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467,9 kB
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