Beschlussvorlage der Verwaltung - 2022/60/159

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 2 und 5 BauGB.

 

  1. Planungsziele: Berücksichtigung der Ziele der in Aufstellung befindlichen 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 im Flächennutzungsplan:

 

-          -          -       Darstellung eines Sonstigen Sondergebietes für touristische Infrastruktur,

-          -          -       Vergrößerung der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Öffentliche Parkfläche“ für den Auffangparkplatz,

-          -          -       Anpassung des Sonstigen Sondergebietes für den Lagerplatz,

-          -          -       damit verbunden ist eine Verkleinerung der Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Abschirm-/Zäsurgrün, Hausgarten, privat“,

-          -          -       Erweiterung des Abschirmgrüns an der Doberaner Straße.

 

  1. Gebietsabgrenzung: Der Änderungsbereich mit einer Größe von etwa 5,5 ha liegt in Kühlungsborn-Ost, zwischen der Doberaner Straße und dem Wittenbecker Landweg. Er umfasst im Wesentlichen die Flächen des Geltungsbereichs der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24, gemäß Übersichtsplan in der Anlage 1, diese ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Stadtvertretung billigt den vorliegenden Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Vorentwurf der Begründung dazu (Anlage 2 und 3). Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Mit dem vorliegenden Vorentwurf einschließlich Begründung ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung.

 

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Sachverhalt

Die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt zur Berücksichtigung des Entwicklungsgebotes zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung nach § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Auffangparkplatz“.

 

Mit dem vorliegenden Vorentwurf sind die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

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Finanz. Auswirkung

Ja

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit 5.771,50 brutto €

  • Produktkonto 51102.5625500

 

 

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