10.11.2022 - 6.6 Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Billigu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fricke und Frau Westphal erläutern die Beschlussvorlage.

 

Die Änderung des F-Planes stellt eine notwendige Anpassung im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 24 dar. Im Vergleich zum Vorentwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 24 wurde der Bereich der geplanten Mischgebietsfläche herausgenommen. Das Verfahren wird mit verkleinerten Geltungsbereich fortgeführt.

 

Herr Zacher erinnert an die Hinweise aus vorangegangener Sitzungen, eine Zufahrt zur Grünschnittannahme über die zukünftige Fläche des Parkplatzes einzurichten.

Frau Westphal erklärt noch einmal, dass die Fläche des zukünftigen Auffangparkplatzes nicht im Eigentum der Stadt steht. Im vereinbarten und kurz vor Abschluss befindlichen Erbbaurechtsvertrages wird der vollständige Rückbau aller baulichen Anlagen vereinbart.

Im Rahmen der weiteren Bearbeitung wird die Verwaltung die Anregung jedoch noch einmal prüfen. Da es sich derzeit um das Vorentwurfsstadium handelt, wäre eine Anpassung zum Entwurf möglich.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 2 und 5 BauGB.

 

  1. Planungsziele: Berücksichtigung der Ziele der in Aufstellung befindlichen 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 im Flächennutzungsplan:

 

Darstellung eines Sonstigen Sondergebietes für touristische Infrastruktur, Vergrößerung der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Öffentliche Parkfläche“ für den Auffangparkplatz,

Anpassung des Sonstigen Sondergebietes für den Lagerplatz,

damit verbunden ist eine Verkleinerung der Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Abschirm-/Zäsurgrün, Hausgarten, privat“,

Erweiterung des Abschirmgrüns an der Doberaner Straße.

 

  1. Gebietsabgrenzung: Der Änderungsbereich mit einer Größe von etwa 5,5 ha liegt in Kühlungsborn-Ost, zwischen der Doberaner Straße und dem Wittenbecker Landweg. Er umfasst im Wesentlichen die Flächen des Geltungsbereichs der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24, gemäß Übersichtsplan in der Anlage 1, diese ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Stadtvertretung billigt den vorliegenden Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Vorentwurf der Begründung dazu (Anlage 2 und 3). Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Mit dem vorliegenden Vorentwurf einschließlich Begründung ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage