08.12.2022 - 7.13 Zuführung einer überplanmäßigen Ausgleichsleist...

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Wortprotokoll

Herr Lahser erläutert die Beschlussvorlage. Herr Langer erklärt, dass in 2020 aufgrund von Corona und der daraus folgenden Umstände insgesamt ca. 18.000 EURO Fehlbedarf entstanden sind. In 2021 betrug der Fehlbedarf hingegen ca. 187.000 EURO.

 

Herr Zacher bemängelt, dass diese Angelegenheit bislang noch nicht in den Ausschüssen behandelt wurde. Herr Zacher bemängelt weiterhin die fehlende Information durch den Geschäftsführer, den Controller und den Aufsichtsrat der TFK in den vergangenen Monaten. Herr Zacher bittet darum, den Geschäftsführer zu einer der nächsten Ausschusssitzungen einzuladen und den Fehlbedarf für 2022 zu ermitteln.

 

Herr Sorge erkundigt sich, weshalb der Controller heute nicht anwesend ist und ob Mitarbeiter während der Corona-Pandemie eingestellt wurden. Herr Langer erklärt, dass durch die Betreibung der 3-Möwen-Halle und der Strandkorbvermietung neue Mitarbeiter eingestellt wurden.

 

Frau Schmidt erklärt, dass der Fehlbedarf nicht aufgrund von Mehrausgaben, sondern aufgrund von Mindereinnahmen entstanden ist. Herr Dr. Kraatz ergänzt, dass die TFK durch die Stadt dazu aufgefordert wurde, die Geschäfte während Corona weiter zu führen.

 

Herr Langguth erklärt, dass die Stadt als Gesellschafter gegenüber dem Geschäftsführer disziplinarische Maßnahmen ergreifen muss, da nicht rechtzeitig über den Fehlbedarf informiert wurde.

 

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Beschluss-Nr. 084/2022/SVV:

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt, um die Zahlungsunfähigkeit der TFK GmbH abzuwenden, aus dem Haushalt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn die Zuführung einer überplanmäßigen Ausgleichsleistung in Höhe von EUR 205.158,90 an die TFK GmbH für das Jahr 2020 und 2021.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

6

2

 

 

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Anlagen zur Vorlage