08.12.2022 - 7.4 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Cubanze...

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Wortprotokoll

Frau Westphal erläutert die Beschlussvorlage.

 

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Beschluss-Nr. 075/2022/SVV:

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt

 

  1. die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg“ gemäß § 2 und 8 i.V.m. § 13a BauGB.
  2. Planungsziel ist: die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gem. § 4 BauNVO.
  3. Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 liegt in Kühlungsborn Ost und umfasst im Wesentlichen das Flurstück 370/6, Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn und damit einen südöstlichen Teilbereich der Ursprungssatzung – siehe Anlage
  4. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg“

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

3

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage