10.11.2022 - 6.8 Bebauungsplan Nr. 50 „Sondergebiet Nahversorgun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fricke erläutert die Beschlussvorlage. Der noch im Vorentwurf aufgezeigte Standort für den Neubau des Edeka-Marktes hätte einen massiveren Eingriff in die rückwärtigen Grünflächen bedeutet. Nach einem langwierigen Abstimmungsprozeß wurde nun der Entwurf mit neuen Standort für das Gebäude erarbeitet. Die zuvor angegebene VK Fläche von 1.500 m² für den Edeka-Markt und 200 m² für den separaten Getränkemarkt wurden nun zusammengefasst, da es sich nun um ein Gebäude handeln soll. Es gab im Vorfeld der Erarbeitung des Entwurfes Zwischenabstimmungen im Bauausschuss. Es wird die Verrohrung des Grabens in einem Teilbereich erforderlich. Hierfür gab es bereits Vorabstimmungen mit den Behörden. Es bedarf eines sog. Plangenehmigungsverfahrens. Es wurden verschiedene Gutachten erarbeitet: Schallgutachten, Verkehrsgutachten, Artenschutzfachbeitrag, Umweltbericht, Bodengutachten. Festlegungen zu Ausgleichsmaßnahmen werden zur Hauptausschusssitzung ergänzt.

Herr Zacher unterstützt das Verfahren. Er ist der Meinung, dass der Neubau und Entwicklung des Standortes eine Bereicherung für den Ort darstellen werden.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

 

  1. billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 "Sondergebiet Nahversorgung an der Reriker Straße" und den Entwurf der Begründung dazu.
  2. Der Entwurf der Bebauungsplanes Nr. 50 einschließlich der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.  Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage