10.11.2022 - 6.7 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fricke erläutert die Beschlussvorlage.

 

Im Zuge des Aufstellungsverfahrens zum B-Plan Nr. 50 ist auch die Anpassung des F-Planes erforderlich.

Der Geltungsbereich umfasst zusätzlich noch einen Bereich südlich des künftigen B-Planes Nr. 50, ehemals als MI (Mischgebiet) ausgewiesen, neu nun gemäß vorgefundenen Bestandsnutzungen: WA (Allg. Wohngebiet).

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

 

  1. billigt den vorliegenden Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf der Begründung in der Anlage zur Beschlussvorlage dazu.
  1. Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen.

 

         Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage