03.11.2022 - 8.3 Parkgebührenverordnung der Stadt Ostseebad Kühl...

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Wortprotokoll

Herr Lahser erläutert die Beschlussvorlage. Herr Zacher erklärt, dass sich der Finanzausschuss gegen eine Erhöhung der Parkgebühren ausgesprochen hat. Stattdessen soll die Umsatzsteuer in den betroffenen Parkgebühren bereits enthalten sein. Herr Lahser erklärt, dass der Stadt somit Einnahmen in Höhe von ca. 80.000 EURO/jährlich entgehen würden.

 

Frau Jacob erkundigt sich, weshalb die Parkflächen in der Dünenstraße, Lindenstraße und Fischersteig nicht betroffen sind. Herr Lahser erklärt, dass es sich hierbei um straßenbegleitende Parkflächen handelt, welche nicht umsatzsteuerbar sind.

 

Frau Jacob schlägt vor, in den Monaten von November bis März auf die Erhebung von Parkgebühren zu verzichten. Herr Lahser erklärt, dass sich dies schwierig gestaltet, da die Parkgebühreinnahmen ein wichtiger Bestandteil des städtischen Haushaltsplanes sind.

 

Herr Dr. Kraatz spricht sich dafür aus, die vorliegende Parkgebührenverordnung zu beschließen, um die Leistungsfähigkeit der Stadt zu sichern.

 

Herr Lahser erklärt, dass eine Entscheidung hinsichtlich der Gebührenhöhe getroffen werden muss. Die vorliegende Parkgebührenverordnung sieht eine Erhöhung der umsatzsteuerbaren Parkgebühren vor, hierbei wurden die bestehenden Parkgebühren mindestens um den Umsatzsteuersatz von 19% erhöht und auf entsprechend glatte Beträge aufgerundet. Der Finanzausschuss empfiehlt die Beibehaltung der aktuellen Parkgebühren. Hierdurch muss die Umsatzsteuer in Höhe von 19% aus den Parkgebühren herausgerechnet werden, die Parkgebühren erhöhen sich demnach nicht. Herr Lahser führt aus, dass der Stadt hierdurch Einnahmen in Höhe von ca. 80.000/jährlich bei insgesamt ca. 420.000 EURO Parkgebühreinnahmen fehlen würden.

 

Herr Zacher stellt den Antrag, der Empfehlung des Finanzausschusses zu folgen und die Parkgebührenverordnung so abzuändern, dass die umsatzsteuerbaren Parkgebühren bereits die Umsatzsteuer in Höhe von 19% enthalten.

Über diesen Antrag wird abgestimmt: 11 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

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Beschluss-Nr. 064/2022/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Parkgebührenverordnung) mit der genannten Änderung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

4

2