29.09.2022 - 7 Information zum Auswahlverfahren "Aufforderung ...

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Wortprotokoll

Herr Kahl erläutert das geplante Auswahlverfahren. Das Auswahlverfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht, jedoch müssen Vergabevorschriften wie der Grundsatz der Gleichbehandlung und der Transparenz beachtet werden. Für das Auswahlverfahren wurden Erfüllungskriterien wie z.B. Erfahrungen, Bestand an Strandkörben, kurzfristige Einsatzfähigkeit etc. festlegt. Für die verschiedenen Erfüllungskriterien werden entsprechende Punktzahlen vergeben, um eine Auswahl treffen zu können. Die Bewerbungsunterlagen werden in der Stadtverwaltung ausgelegt und können auch auf der Homepage der Stadtverwaltung runtergeladen werden.

 

Herr Sorge bemängelt die Verfahrensweise zum Auswahlverfahren und die Strandhüttennutzung durch mehrere Strandkorbvermieter.

 

Herr Bartelmann schlägt vor, die Aufstellung der Strandkörbe bis zum 31.10. eines jeden Jahres zu genehmigen. Frau Westphal erklärt, dass die Strandkörbe aufgrund der Sturmflutsaison nur bis zum 15.10. am Strand stehen dürfen. Frau Westphal führt weiter aus, dass das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (STALU-MM) keine Ausnahme erteilen wird.

 

Frau Schmidt bemängelt, dass zukünftig nur noch zehn Strandhütten aufgestellt werden sollen.

 

Herr Kempe erkundigt sich, welches Gremium für die Durchführung des Auswahlverfahren zuständig ist. Herr Kahl erklärt, dass die Vergabestelle des Rathauses zuständig ist und dass Vertreter des Bauamts sowie des Eigenbetriebs (Frau Jäckel) beteiligt werden.

 

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Anlagen zur Vorlage