29.09.2022 - 6.5 ergänzender Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderu...

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Wortprotokoll

Frau Westphal erläutert die Beschlussvorlage.

 

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Beschluss-Nr. 050/2022/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

  1. Die Ergänzung der Planungsziele in Bezug auf die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Umgebung Karpfenteich“ gemäß § 2 und 8 i.V.m. § 13a BauGB.
  2. Die zusätzlichen Planungsziele lauten wie folgt:

-          Änderung der zulässigen GR von 1.200 qm auf 2.500 qm auf der Fläche für den Gemeinbedarf (Flurstück 121/3, Flur 2,  Gemarkung Kühlungsborn, Schulweg 2)

verbunden mit der geplanten Errichtung von PKW-Stellplätzen an der Sporthalle

-          Regelung zur Zulässigkeit bestimmter baulicher Anlagen außerhalb der Baugrenze: Stellplätze, Garagen, Carports sowie Nebenanlagen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können.

-          Zur Sicherung der vorhandenen Verkehrsfläche, die der Erschließung der östl. an den Stadtwald angrenzend gelegenen Grundstücke dient, soll der Geltungsbereich des B-Planes Nr. 39 geringfügig im Bereich des Flurstückes 613/4, Flur 2 erweitert werden. Die Ausweisung einer Verkehrsfläche im Bebauungsplan wird angestrebt. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

18

0

1

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage