19.09.2022 - 5 Strandnutzungskonzept

Beschluss:
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Wortprotokoll

Frau Seydewitz von der Firma GLC Glücksburg Consulting AG ist zu Gast und berichtet anhand einer Präsentation über die Endfassung des Strandnutzungskonzeptes. In den zurückliegenden Jahren wurden diverse Personengruppen wie Stadtverwaltung, Stadtvertretung, Behörden (Forst, StALUMM etc.), Einwohner, Gäste usw. an der Erarbeitung des Strandnutzungskonzeptes beteiligt. Es haben verschiedene Workshops und Bürger- sowie Online-Befragungen stattgefunden, um die Bedürfnisse der einzelnen Personengruppen zu ermitteln. Die Ergebnisse finden sich im Strandnutzungskonzept wieder. Frau Seydewitz erläutert die wesentlichen Veränderungen anhand einer Ist-Soll-Gegenüberstellung. Frau Seydewitz informiert über den weiteren Ablauf hinsichtlich der Genehmigungsverfahren, Beschlussfassung Strandsatzung, Auswahlverfahren Strandhütten usw.

 

Herr Sorge bemängelt, dass für die Vergabe der Strandabschnitte und Strandhütten ein Auswahlverfahren erfolgen soll und dass zeitgleich die Vergabe der Strandhütte am Strandabschnitt 2 bereits festgelegt wurde. Frau Westphal erklärt, dass es sich bei dem Strandabschnitt 2 um einen ausgewiesenen Strandbereich „Eventstrand“ handeln soll, daher ist die Nutzung des Strandbereichs durch einen anderen Nutzer als die städtische Tochtergesellschaft TFK ungünstig. Frau Eichler bemängelt ebenfalls das geplante Auswahlverfahren zur Vergabe der Strandabschnitte. Der Bürgermeister erklärt, dass aus rechtlichen Gründen ein Wettbewerb, also ein Auswahlverfahren, durchgeführt werden muss. Der Bürgermeister führt weiter aus, dass die Stadtverwaltung hierbei die Bewertungskriterien eigenständig festlegen kann.

 

Herr Bartelmann bemängelt, dass die Anzahl von 35 zulässigen Strandkörben am Strandabschnitt 2 zu gering ist. Frau Westphal erklärt, dass in diesem Bereich die Anzahl der gewerblich-aufgestellten Strandkörbe weiterhin auf 35 beschränkt wird, zusätzlich können wie bisher auch noch private Strandkörbe aufgestellt werden.

 

Herr Bartelmann erkundigt sich, in welchem Verfahren die Vergabe der Stellplätze für private Strandkörbe durchgeführt wird. Frau Westphal erklärt, dass es in der Stadtverwaltung Wartelisten für die Aufstellung privater Strandkörbe gibt. Durch die Stadtverwaltung werden die privaten Strandkörbe den verschiedenen Strandabschnitten zugeordnet, die dort tätigen gewerblichen Strandkorbaufsteller legen den Stellplatz der privaten Strandkörbe fest. Frau Westphal erklärt, dass die Anzahl der privaten Strandkörbe von bisher 150 auf 200 erhöht werden soll, da die Nachfragen nach Stellflächen für private Strandkörbe sehr hoch ist.

 

Herr Zacher erkundigt sich, ob einige Strandkorbvermieter zukünftig die Bestandsgebäude an der Promenade statt der bisherigen Strandhütte nutzen. Frau Westphal erklärt, dass dies an einigen Strandabschnitten der Fall sein wird. Frau Westphal führt weiter aus, dass in einem Fall die gleichzeitige Betreibung eines Gebäudes als Café angedacht ist.

 

Frau Schmidt erklärt, dass mehrere Fraktionen (UWG, CDU, SPD, KL, IZ, HGV) gemeinsam eine Empfehlung an den Tourismus- und Kulturausschuss abgegeben haben. Frau Schmidt bittet um Berücksichtigung dieser Empfehlungen. Frau Jacob beantragt, diese Empfehlungen dem Strandnutzungskonzept als Anlage beizufügen. Herr Wiek erklärt, dass die angesprochene Empfehlung der Fraktionen nicht Bestandteil der Sitzungsunterlagen war und nicht mit beschlossen werden kann. Über den Antrag von Frau Jacob wird nicht abgestimmt.

 

Frau Schmidt erkundigt sich, wie viele Strandkorbvermieter bzw. Strandhütten es zukünftig geben wird. Frau Westphal erläutert das Ursprungsproblem. Die Aufstellung der Strandhütten in den Dünen inklusive der dortigen gewerblichen Nutzung (Verkauf/Ausschank) ist aus Küstenschutzgründen nicht zulässig. Frau Westphal erklärt, dass die Strandhütten zukünftig direkt am Strand und teilweise im Promenadenbereich platziert werden sollen. Hierbei muss der kurzfristige Abtransport bei angesagtem Hochwasser beachtet werden. Frau Westphal erklärt, dass sich durch die Neuordnung der Strandabschnitte und durch die gesetzlich einzuhaltenden Vorgaben eine deutliche Veränderung erforderlich macht. Demnach wird sich die Anzahl der Strandhütten deutlich reduzieren. Herr Menzel erklärt, dass sich der Tourismus- und Kulturausschuss für eine gleichbleibende Anzahl der Strandkorbvermieter ausgesprochen hat. Frau Westphal erklärt, dass die Einhaltung dieser Vorgabe schwierig möglich sei, da sich die Anzahl der Strandhütten reduzieren wird. Frau Westphal erklärt, dass eine teilweise gemeinsame Nutzung der Strandhütten durch mehrere Strandkorbvermieter möglich ist.

 

Frau Schmidt erklärt, dass es sich bei dem Strandnutzungskonzept nicht um eine starre Vorgabe, sondern um ein dynamisches und anpassbares Konzept handeln soll. Frau Seydewitz erklärt, dass Konzepte oft dynamisch sind und gelegentlich angepasst werden müssen. Frau Westphal ergänzt, dass das Strandnutzungskonzept eine Voraussetzung für die Schließung der Nutzungsvereinbarung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern ist. Hierbei sind die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten, dennoch können später Anpassungen im Konzept erfolgen.

 

Herr Menzel spricht an, dass das Verhältnis zwischen den Strandkorbflächen und den Liegeflächen entsprechend einer Befragung als „gut“ bewertet wurde. Herr Menzel bemängelt, dass nun die Anzahl der Strandkorbfläche verkleinert werden soll. Frau Westphal erklärt, dass sich dies aus der Neuordnung der bisher nicht konkret definierten Strandflächen ergibt. Frau Westphal führt weiter aus, dass faktisch keine Reduzierung der Strandkorbflächen erfolgt und dass darüber hinaus noch Entwicklungspotential für Aufstellflächen besteht.

 

Herr Menzel bemängelt, dass die Erstellungs- und Bearbeitungszeit hinsichtlich des Strandnutzungskonzeptes sehr lange gedauert hat und dass Änderungen und Anregungen kaum berücksichtigt wurden. Herr Menzel erklärt, dass in der Stadtvertretung noch Diskussionsbedarf hinsichtlich des Strandnutzungskonzeptes besteht und dass keine übereilte Beschlussfassung erfolgen soll. Frau Westphal erklärt, dass viele Sitzungen zur Thematik „Strandnutzungskonzept“ stattgefunden haben und dass stets Anregungen und Detailänderungen vorgenommen wurden. Frau Westphal erklärt, dass die essentiellen Punkte frühzeitig geklärt wurden.

 

Herr Kempe erkundigt sich hinsichtlich des Austauschverhältnisses zwischen den zukünftigen gewerblichen und den privaten Strandkörben. Frau Westphal erklärt, dass zukünftig 85 gewerbliche Strandkörbe weniger und dafür 50 private Strandkörbe mehr aufgestellt werden sollen.

 

Herr Wiek erkundigt sich, mit welchen Befugnissen die Strandkorbvermieter hinsichtlich der Nutzung der Strandhütten ausgestattet sind. Frau Westphal erklärt, dass die Strandhütten der Kurabgabezahlung und der Kurabgabekontrolle dienen sollen. Frau Zielinski ergänzt, dass weiterhin die Kurabgabekontrolleure im Strandbereich aktiv sind. Der Bürgermeister ergänzt, dass in den Strandhütten auch die Strandversorgung (Verkauf/Ausschank) erfolgen soll.

 

Herr Bartelmann bemängelt, dass es sich bei dem vorliegenden Strandnutzungskonzept nur um eine Kompromisslösung handelt und dass diese nicht nur positiv für Kühlungsborn ist. Der Bürgermeister erklärt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen streng vorgegeben sind und dass mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern - vertreten durch das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU-MM) – viele Verhandlungen stattgefunden haben. Der Bürgermeister erklärt, dass das vorliegende Ergebnis die bestmögliche zulässige Ausgangslange für Kühlungsborn ist.

 

Herr Zacher erkundigt sich, ob eine Erhöhung der Strandkorbanzahl grundsätzlich möglich ist. Frau Westphal erklärt, dass die Erhöhung möglich ist, jedoch müssen hierzu die einzuhaltenden Abstände der Stellflächen sowie die generelle Strandaufteilung überdacht werden.

 

Herr Bartelmann bittet den Geschäftsführer der Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH Herrn Langer um eine Stellungnahme zur Thematik. Herr Langer berichtet, dass der Strandabschnitt 2 zukünftig als Eventstrand etabliert werden soll. Das ansässige Strandkorbkino soll an diesem Strandabschnitt weiterhin betrieben werden. Herr Langer ergänzt, dass der Sport- und Eventstrand im Strandabschnitt 3 für die TFK hohe Priorität hat und dass am Strandabschnitt 11 ein kleinerer Eventstrand beispielsweise als „Hochzeitsstrand“ etabliert werden soll. Herr Langer erklärt, dass die TFK kein Eigeninteresse an der Vermietung von Strandkörben besitzt, die TFK würde nur bei Notfällen als Strandkorbvermieter tätig werden, so wie sie es momentan am Strandabschnitt 27 tut.

 

Frau Schmidt beantragt eine Sitzungsunterbrechung. Über diesen Antrag wird abgestimmt: 12 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen. Die Sitzung wird von 20:53 Uhr bis 21:03 Uhr unterbrochen.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, die von den Fraktionen im Empfehlungsschreiben genannten Änderungen in das Strandnutzungskonzept einzuarbeiten und im Anschluss die Endfassung in der nächsten Stadtvertretersitzung am 29.09.2022 zu behandeln. Hierbei können nur die Änderungen berücksichtigt werden, welche den Rahmenbedingungen zur Konzepterstellung nicht entgegenstehen Die Stadtvertretung ist einverstanden. Der Bürgermeister zieht die Beschlussvorlage zurück.

 

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Anlagen zur Vorlage