01.09.2022 - 6.1 ergänzender Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Westphal erläutert die Beschlussvorlage.

 

Herr Kupski erkundigt sich, ob durch die Errichtung von Parkplätzen hinter der Sporthalle die 100m Laufbahn entfällt. Dies wird von Frau Westphal bejaht. Eine Nutzung findet seit Jahren nicht mehr statt.

Eine abschließende Entscheidung zur Thematik Einbahnstraßenregelung Schulweg wurde noch nicht getroffen.

Herr Neumann fragt an, ob die Stellplätze nach der Baumaßnahme erhalten bleiben, oder ob es sich um eine Übergangslösung handelt.

Frau Westphal teilt mit, dass die Stellplätze bestehen bleiben und an die Mitarbeiter der Kita verpachtet werden sollen bzw. für die Sporthalle zur Verfügung stehen sollen.

Frau Hülsmann äußert die Idee der Einrichtung eines Schrankensystem zum Parkplatz. Frau Westphal teilt mit, dass bereits eine Toranlage vorhanden ist.

Außerdem wird angeregt, dass eine Nutzung am Wochenende auch durch Bürger möglich sein sollte.

Herr Behrens fragt an, ob die umliegenden Anwohner informiert werden, dass hinter dem Sporthalle ein Parkplatz entstehen soll. Frau Westphal teilt mit, dass der ergänzende Aufstellungsbeschluss sowie die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre mit den Planungszielen öffentlich bekannt gemacht werden.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

  1. Die Ergänzung der Planungsziele in Bezug auf die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Umgebung Karpfenteich“ gemäß § 2 und 8 i.V.m. § 13a BauGB.
  2. Die zusätzlichen Planungsziele lauten wie folgt:

-          Änderung der zulässigen GR von 1.200 qm auf 2.500 qm auf der Fläche für den Gemeinbedarf (Flurstück 121/3, Flur 2,  Gemarkung Kühlungsborn, Schulweg 2)

verbunden mit der geplanten Errichtung von PKW-Stellplätzen an der Sporthalle

-          Regelung zur Zulässigkeit bestimmter baulicher Anlagen außerhalb der Baugrenze: Stellplätze, Garagen, Carports sowie Nebenanlagen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können.

-          Zur Sicherung der vorhandenen Verkehrsfläche, die der Erschließung der östl. an den Stadtwald angrenzend gelegenen Grundstücke dient, soll der Geltungsbereich des B-Planes Nr. 39 geringfügig im Bereich des Flurstückes 613/4, Flur 2 erweitert werden. Die Ausweisung einer Verkehrsfläche im Bebauungsplan wird angestrebt. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage