10.12.2015 - 6 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fricke erläutert die Vorlage anhand einer Präsentation und beantwortet Fragen der Stadtvertretung. Herr K. Wiek erklärt, dass durch diese Änderungen noch mehr Ferienwohnungen zugelassen werden; Herr Fricke erklärt, dass durch diese Änderungen nur bestimmte Ausnahmen zugelassen werden. Herr Mothes ergänzt, dass hierdurch nur der aktuelle Bestand an Ferienwohnungen genehmigt wird. Herr Bartelmann fügt hinzu, dass es sich hierbei nicht um reine Ferienwohnungen handelt, da den betreffenden Wohnhäusern nur eine Ferienwohnung mit maximal 4 Betten zugelassen wird.

 

 

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Beschluss-Nr. 065/15/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1)         Die Stadtvertreterversammlung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 mit folgendem Ergebnis geprüft:              siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2)      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Bürgern, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3)      Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Wohngebiet "Holmblick" gemäß § 10 BauGB als Satzung.

      Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen.
      Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 wird gebilligt.

 

Anlagen:

- 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

   Planzeichnung und Begründung, Abwägung

 

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Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen

4

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

 

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