23.06.2022 - 6.10 Beschlussvorlage der Fraktionen SPD, KL, HGV/Zi...

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Wortprotokoll

Frau Jacob beantragt die Behandlung der ursprünglichen Beschlussvorlage Nr. 2022/FR/085. Frau Jacob bemängelt, dass die im Hauptausschuss beschlossenen Änderungen durch die Verwaltung in die bestehende Beschlussvorlage eingearbeitet wurden. Frau Westphal erklärt, dass der Hauptausschuss beschlossen hat, die nachfolgenden Änderungen in die Beschlussvorlage einzuarbeiten:

  • Definition des Suchradius für den Standort der Veranstaltungshalle
  • Änderung der Bezeichnung von „Architektenwettbewerb“ in „Ideenwettbewerb“

Frau Westphal erklärt, dass diese Änderungen in die Beschlussvorlage eingearbeitet wurden, deshalb liegt nun die Vorlage Nr. 2022/FR/085-1 zur Beschlussfassung vor. Frau Jacob bemängelt, dass die Verwaltung den Beschlusstext geändert hat, eine Änderung des Beschlusstextes hätte nur durch die einreichenden Fraktionen erfolgen dürfen. Herr Zacher erklärt, dass der Hauptausschuss die Verwaltung mit der Einarbeitung der Änderungen beauftragt hat. Herr Dr. Kraatz spricht sich dafür aus, die eingearbeiteten Änderungen beizubehalten, um das gesamte Verfahren nicht weiter zu verzögern. Herr Krauleidis spricht sich ebenfalls dafür aus, über die geänderte Beschlussvorlage abzustimmen, bei Uneinigkeit kann die Beschlussvorlage auch abgelehnt werden. Herr Menzel erklärt, dass es sich durch das Vorgehen der Verwaltung um eine Urheberrechtsverletzung handelt, die Beschlussvorlage hätte nur durch die eingereichten Fraktionen geändert werden dürfen. Frau Westphal verweist nochmals auf den Beschluss des Hauptausschusses, wodurch die Verwaltung zur Einarbeitung der Änderungen aufgefordert wurde. Frau Westphal ergänzt, dass es nicht unüblich ist, dass sich im Rahmen der Beratungsfolge (Ausschusssitzungen) Änderungen in Beschlussvorlagen ergeben. Frau Jacob zieht den Antrag zurück.

 

Frau Jacob beantragt eine Umformulierung in Punkt 2:

„Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn wird aufgefordert, einen geeigneten Standort im zentralen Bereich von Kühlungsborn-West, vorzugsweise im B-Plan-Gebiet Nr. 16 “Baltic Park”, (begrenzt westlich durch den Campingpark, östlich durch den Stadtwald, südlich durch die Neue Reihe sowie nördlich durch den Strand) für folgende Nutzung zu definieren..“. Über diesen Antrag wird abgestimmt: 15 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

Herr Menzel erklärt, dass die Initiative Zukunft als einreichende bzw. beteiligte Fraktion in der Beschlussvorlage gestrichen werden soll.

 

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Beschluss-Nr. 034/2022/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

  1. Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn aktualisiert den Bebauungsplan Nr. 16 „Baltic Park“ mit der Zielsetzung, ein geeignetes Baufeld für folgende Nutzung zu definieren:
  • Baufeld für einen Hotelneubau oder Hotelanbau an die Villa Baltic

Die Dimension, die Lage und die Beschaffenheit des Baufeldes ist so zu wählen, dass es den Anforderungen genügt. Das Baufeld für einen Hotelneubau muss so gestaltet werden, dass ein Hotelbetrieb wirtschaftlich rentabel dargestellt werden kann. Durch den Hotelneubau soll die Sanierung der Villa Baltic unterstützt werden. Die Anforderungen an dieses Baufeld sind mit dem Eigentümer der Villa Baltic abzustimmen.

  1. Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn wird aufgefordert, einen geeigneten Standort im zentralen Bereich von Kühlungsborn-West, vorzugsweise im B-Plan-Gebiet Nr. 16 “Baltic Park”, (begrenzt westlich durch den Campingpark, östlich durch den Stadtwald, südlich durch die Neue Reihe sowie nördlich durch den Strand) für folgende Nutzung zu definieren:
     
  • Standort für eine Veranstaltungs-/ Kultur- oder Ausstellungshalle als zentraler Ausgangspunkt bzw. „Impulsgeber“ für eine ganzheitliche Stadtentwicklung (insbesondere des Stadtteils West)

Der Standort für eine solitäre Veranstaltungs-/ Kultur- oder Ausstellungshalle als zentralen „Impulsgeber“ der ganzheitlichen Stadtentwicklung muss den Anforderungen des überarbeiteten Veranstaltungskonzeptes der TFK und dem Konzept des Prof. Dr. Benkenstein vom 20.03.2021 genügen. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorliegenden Konzepte entsprechend der aktuellen Gutachten (insbesondere Schallschutzgutachten) überarbeitet werden müssen.

  1. Für eine ganzheitliche Stadtentwicklung und für die räumliche Findung der Lage und der Dimension aller Baufelder wird die Stadt Ostseebad Kühlungsborn neben dem Planungsbüro, welches das B-Plan-Verfahren durchführt, auch ein Architekturbüro mit dem Erstellen eines Vorentwurfs für die Definierung und Größenfindung des Baufeldes für den „Impulsgeber“, wie auch ein Stadt- und Raumplanungsbüro beauftragen, welches das B-Plan-Verfahren stadtplanerisch begleitet.
  2. Nach der Beteiligung der TÖB (Träger öffentlicher Belange) des B-Plan-Vorentwurfs und deren Auswertung, ist ein Ideenwettbewerb auszuloben. Das Ziel dieses Wettbewerbs ist die Findung einer beispielhaften Ensemblelösung im Baltic-Park.
  3. Die Koordinierung und Abstimmung der jeweiligen Maßnahmen (Projektsteuerung) bzw. aller Beteiligten übernimmt ein/e Mitarbeiter/in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn. Diese/r Mitarbeiter/in ist den Stadtvertretern zu benennen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

4

0

 

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Anlagen zur Vorlage