23.06.2022 - 6.5 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 4. Änderun...

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Wortprotokoll

Frau Westphal erläutert die Beschlussvorlage. Herr Wiek spricht sich dafür aus, den Bebauungsplan einzuhalten und keine Änderungen vorzunehmen.

 

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Beschluss-Nr. 029/2022/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1)     Die Stadtvertreterversammlung hat die während der Betroffenenbeteiligung sowie die während der Beteiligung der berührten Behörden vorgebrachten Anregungen zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 mit folgendem Ergebnis geprüft:               s. Anlage.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2)     Der Bürgermeister wird beauftragt, den Betroffenen und Behörden, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3)     Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Wohnpark Am Rieden“ gemäß § 10 BauGB als Satzung.

      Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen.

 

4)     Die Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 wird gebilligt.

 

5)     Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.

 

Anlage: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

              einschließlich Begründung und Abwägung

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

2

2

 

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Anlagen zur Vorlage