23.06.2022 - 6.3 Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsst...

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Wortprotokoll

Herr Lahser erläutert die Beschlussvorlage. Durch die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer können Mehrerträge in Höhe von ca. 120.000 EURO erzielt werden.

 

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Beschluss-Nr. 027/2022/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Zweitwohnungssteuersatzung).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

16

0

1