23.06.2022 - 6.2 Beschluss zur Satzung über die Festsetzung der ...

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Wortprotokoll

Herr Zacher erläutert die Beschlussvorlage. Es wurde eine Arbeitsgruppe zur Kalkulation der Hebesätze gegründet. Die von der Arbeitsgruppe kalkulierten Hebesätze weichen vom Landesdurchschnitt ab:

 

 

Herr Zacher schlägt vor, der Empfehlung der Arbeitsgruppe zu folgen.

 

Herr Lahser erklärt, dass die Stadt aufgrund des Finanzausgleichsgesetzes die Hebesätze erhöhen sollte. Durch eine Anpassung an den Landesdurchschnitt könnten Mehrerträge in Höhe von ca. 1,5 Mio. EURO erzielt werden. Bei einer Anpassung an die von der Arbeitsgruppe kalkulierten Hebesätze können ca. 365.000 EURO an Mehrerträgen erzielt werden. Herr Lahser schlägt vor, die Hebesätze in den kommenden Jahren regelmäßig anzupassen. Herr Dr. Kraatz ergänzt, dass die Stadt durch eine Erhöhung der Hebesätze weniger Ausgleichsleistungen im Bezug auf das Finanzausgleichsgesetz zahlen muss.

 

Herr Sorge spricht sich aufgrund der angespannten Weltwirtschaftssituation gegen Steuererhöhungen aus.

 

Herr Kempe erkundigt sich, ob der städtische Haushalt durch diese Steuererhöhungen ausgeglichen ist. Herr Lahser erklärt, dass die Haushaltsplanung für 2023 bereits durchgeführt wird und dass ein ausgeglichener Haushalt durch die Jahresüberschüsse der vergangenen Jahre erzielt werden kann.

 

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Beschluss-Nr. 026/2022/SVV:

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) mit folgenden Hebesätzen: Grundsteuer A: 250 v.H., Grundsteuer B: 375 v.H. und Gewerbesteuer 320 v.H.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

3

0