19.05.2022 - 6.3 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 4. Änderun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Westphal erläutert die Beschlussvorlage und erklärt, dass im Rahmen der Behördenbeteiligung eine Stellungnahme des Landkreises vorliegt.

Aus Sicht des Landkreises Rostock gehen aus den vorgelegten Unterlagen objektive, städtebauliche Überlegungen nicht eindeutig hervor.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1)     Die Stadtvertreterversammlung hat die während der Betroffenenbeteiligung sowie die während der Beteiligung der berührten Behörden vorgebrachten Anregungen zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 mit folgendem Ergebnis geprüft:               s. Anlage.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2)     Der Bürgermeister wird beauftragt, den Betroffenen und Behörden, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3)     Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Wohnpark Am Rieden“ gemäß § 10 BauGB als Satzung.

      Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen.

 

4)     Die Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 wird gebilligt.

 

5)     Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Anlage: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

              einschließlich Begründung und Abwägung vom 06.05.2022

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

2

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage