16.04.2015 - 7 Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung zum Bebau...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr K. Wiek äußert Bedenken, dass der im B-Plan festgesetzte Begriff der „maritimen Nutzung“ zum Missbrauch geeignet sei. Frau Westphal erklärt, dass bis auf die Nutzung der Räume keine expliziteren Angelegenheiten festgesetzt werden können. Herr K. Wiek erkundigt sich, ob es sich hier um ein vereinfachtes Verfahren handelt; Frau Westphal bejaht. Herr Hausmann erklärt, dass im Beschluss eine maximale Firsthöhe von 9 Metern festgesetzt werden sollte. Herr Hausmann erklärt, dass der Investor laut Beschluss den Nachweis über 100 öffentliche Parkplätze erbringen soll.

 

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Beschluss-Nr. 027/15/SVV

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn - Sondergebiet „Am Bootshafen" gemäß § 2 und 8 i.V.m. 13a BauGB.

 

  1. Das Planungsziel besteht in der Konkretisierung der Nutzung für die Brachfläche (Baufeld 8 im B-Plan 17) im Hafen. Das bisherige Sondergebiet „Maritim-touristisches Gewerbe“ soll künftig als Sondergebiet „Hotel“ nach § 11 BauNVO mit maritimer und sportlicher Ausrichtung festgesetzt werden. Im Sondergebiet sind neben dem Hotel Nutzungen, die im Zusammenhang mit dem Wasser- und Angelsport, Bootsservice, maritimen Bedarf, Fitness/Wellness stehen sowie Vereins-/Veranstaltungsräume im Erdgeschoss bzw. im 1. Obergeschoss unterzubringen. Die benötigten Stellplätze sowie zusätzlich ca. 100 öffentliche Stellplätze sollen im Erdgeschoss/in einer Tiefgarage geschaffen werden. In den darüber liegenden Geschossen sind ausschließlich eine Hotel- und Wellnessnutzung sowie Gastronomie zulässig. Ferienwohnungen werden ebenso ausgeschlossen wie Dauer- oder Zweitwohnungen. Die Firsthöhe wird auf maximal 9 Meter begrenzt. Das vorhandene Gebäude im Baufeld 6 soll darüber hinaus durch ein neues Gebäude mit Tiefgarage und öffentlicher Toilette ersetzt werden, außerdem ist ein barrierefreier Zugang zur Promenade zu schaffen. Die Müll- und Parksituation zwischen den Baufeldern 4 und 8 ist neu zu ordnen, dabei ist der Schwerpunkt auf die Erschließung für Radfahrer und Fußgänger zu legen.

 

  1. Gebietsabgrenzung:
    Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 umfasst die Sondergebiete SO 6 und SO 8 innerhalb des B-Planes Nr. 17 und die dazugehörigen Erschließungsstraßen. Die Flächengröße beträgt ca. 1,2 ha (s. Übersichtsplan in der Anlage).

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:              13 Ja - Stimmen

                                                        2 Nein - Stimmen

                                                        1 Enthaltung

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kuehlungsborn.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=8&selfaction=print