24.03.2022 - 6.4 Abwägungs- und Satzungsbeschluss 5. Änderung B-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fricke vom Büro für Stadt- und Regionalplanung gibt Erläuterungen zur vorliegenden Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17.

Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung ergaben sich keine wesentlichen Änderungen, so dass die Satzung nach Beschlussfassung und Bekanntmachung Rechtskraft erlangt.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1.Die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 wurden mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.

 

2. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt den beteiligten Behörden und Bürgern die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

4.Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Am Bootshafen" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

 

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.

 

Anlagen: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 einschließlich Textteil, Begründung + Abwägung Stand: 15.03.2022

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

1

2

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage