24.02.2022 - 6.1 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 4. Änderu...

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Wortprotokoll

Herr Ollhoff erläutert die Beschlussvorlage. Frau Schmidt bemängelt, dass im Geltungsbereich II die Erhöhung eines einzelnen Grundstücks von zwei Geschossen auf drei Geschosse beabsichtigt wird, obwohl alle anderen Grundstücke maximal mit zwei Geschossen bebaut werden dürfen.

 

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Beschluss-Nr. 003/2022/SVV:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn:

 

- beschließt den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 und billigt den Entwurf der Begründung dazu (s. Anlagen).

 

- Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern (§ 13a Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB).

 

- Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlagen: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 Entwurf vom 17.12.2021 mit Begründung

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

7

2

 

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Anlagen zur Vorlage