20.01.2022 - 6.3 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 4. Änderu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Westphal erläutert die Beschlussvorlage.

Nach Beschlussfassung des Entwurfes erfolgt die Beteiligung Träger öffentlicher Belange sowie die Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Frau Schmidt hat hinsichtlich der Änderung Bedenken. Frau Westphal erklärt, dass bisherigen Bauherren, die ebenso III-Geschosse errichten wollten, auf die Stadt zukommen könnten und Stellungnahmen zum Änderungsverfahren abgeben, aber auch gerichtlich vorgehen könnten.

Die Verwaltung hat in der Vergangenheit öfter zu bedenken gegeben, dass die städtebauliche Erforderlichkeit für die Änderung der Geschossigkeit auf einem Grundstück nur schwer zu begründen sei.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn:

 

- beschließt den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 und billigt den Entwurf der Begründung dazu (s. Anlagen).

 

- Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern (§ 13a Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB).

 

- Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlagen: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 Entwurf vom 17.12.2021 mit Begründung

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

1

3

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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